In vielen Fällen müssen neben bestehenden Gebäuden Gründungsarbeiten durchgeführt werden. Beispielsweise sind dabei Ausschachtungen neben bestehenden Gebäuden so zu planen, dass die Standsicherheit der Nachbargebäude erhalten bleibt. Grundlage hierfür ist unter anderem § 909 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach ein Grundstück nicht in der Weise vertieft werden darf, wenn dadurch der Boden des Nachbargrundstücks seine erforderliche Stütze verliert. Ansonsten muss diesbezüglich für eine ausreichende Befestigung gesorgt werden. Hier kann Ihnen unser Planungs- und Bauunternehmen Lehmann behilflich sein. Wir sind regional tätig und können Ihnen bei der Realisierung eine hohe Qualität gewährleisten.
Zu den bevorzugten Gründungen gehören die sogenannten Flach- und Tiefgründungen. Es handelt sich um eine konstruktive und statische Ausbildung zwischen dem Boden und dem zu errichteten Gebäude. Meist entspricht die Gründungsfläche dem Umriss der Bodenplatte. Gründungsarbeiten, die wir regional vornehmen, müssen der Eigenlast, Schneelast, Bodenpressung und auftretenden Setzungen standhalten. Unsere Fachleute übernehmen für Sie diese Arbeiten und können somit eine hohe Qualität bieten. Bei diesen Gründungsarbeiten kommt es auch immer auf das richtige Fundament an. Wenn auch Sie zum Beispiel ein Nebengebäude bzw. einen Anbau planen, dann sollten Sie sich mit unserem Planungsbüro in Verbindung setzen. Wir zeigen Ihnen auf, wie Ihr Bauvorhaben richtig durchgeführt werden kann. Über eine Kontaktaufnahme würden wir uns freuen.